Gutachten
Privatgutachten, Gerichtsgutachten und Schiedsgutachten – aus einer Hand.
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Zimmererhandwerk erstelle ich Gutachten für Privatpersonen, Unternehmen, Versicherungen und Gerichte.
Welche Form des Gutachtens für Ihren Fall die richtige ist, hängt vom Ziel ab: außergerichtliche Klärung, verbindliche Einigung zwischen mehreren Parteien oder Beweisführung im Rechtsstreit.
Leistungen im Bereich Gutachten
Alle Leistungen
Privatgutachten
Ein Privatgutachten, oder auch „Parteigutachten“ dient als Basis für Verhandlungen mit Personen oder Firmen, zur Klärung eines Sachverhaltes und als Grundlage für juristische Auseinandersetzungen.
- · Basis für außergerichtliche Verhandlungen
- · Klärung strittiger Sachverhalte
- · Grundlage für juristische Auseinandersetzungen

Gerichtsgutachten
Ein Gerichtsgutachten oder auch Gutachten im Gerichtsauftrag wird im Rahmen von Rechtsstreiten erstellt. Die Wahl des Sachverständigen liegt beim Gericht.
- · Öffentlich bestellt und vereidigt
- · Beauftragung durch das Gericht
- · Kurzfristig und zeitnah verfügbar

Schiedsgutachten
Das Schiedsgutachten ist insbesondere im Bereich der außergerichtlichen Einigung von großer Bedeutung. Das Ergebnis ist für die beteiligten Parteien bindend.
- · Verbindlich für alle Parteien
- · Kostensparende Alternative zum Prozess
- · Parteienneutrales Schiedsgutachten
Sie haben einen konkreten Fall?
Schildern Sie mir Ihr Anliegen telefonisch oder per E-Mail. Ich melde mich kurzfristig mit einer ersten Einschätzung.
